Die Kanton Aargau hat sowohl für die stationären Pflegeeinrichtungen als auch für die ambulanten Leistungserbringer ohne Leistungsvereinbarung die kantonale Tarifordnung eingeführt. Die erbrachten Leistungen werden zulasten der Krankenversicherung direkt den Krankenkassen in Rechnung gestellt.
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Von allen Krankenkassen anerkannt.